Diese Datenverarbeitungsvereinbarung („DPA“) ist Bestandteil der Vereinbarung, die zwischen Sign In Solutions („Sign In Solutions“ oder „SIS“) und Ihnen (dem „Kunden“) am Tag des Inkrafttretens (wie in der Vereinbarung definiert) geschlossen wurde.
„Sign In Solutions“ bezeichnet die juristische Person, mit der Sie die Vereinbarung geschlossen haben. „Wir“ oder „uns“ bezeichnet Sign In Solutions. Sämtliche Bezugnahmen auf die Vereinbarung umfassen auch diese DPA (einschließlich der nachstehend definierten Standardvertragsklauseln).
Alle in dieser DPA nicht definierten, großgeschriebenen Begriffe haben die ihnen in der Vereinbarung zugewiesene Bedeutung. Diese DPA gilt ausschließlich insoweit, als SIS personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, die durch anwendbare Datenschutzgesetze geschützt sind. Die Unterzeichnung der Vereinbarung durch SIS und den Kunden gilt zugleich als Unterzeichnung, Annahme und Zustimmung zu dieser DPA sowie zu den hierin einbezogenen Standardvertragsklauseln.
| „Vereinbarung“ |
bezeichnet die schriftliche oder elektronische Vereinbarung zwischen dem Kunden und SIS über die Bereitstellung von Produkten durch SIS. |
| „Verbundene Unternehmen“ (Affiliates) | bezeichnet in Bezug auf SIS alle Unternehmen, die SIS besitzen oder kontrollieren, von SIS besessen oder kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit SIS stehen, wie in Anhang D näher beschrieben. |
| „Anwendbare Datenschutzgesetze“ | umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen rechtlichen Anforderungen, die für den Kunden oder SIS gelten, einschließlich insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), der entsprechenden Vorschriften im Vereinigten Königreich („UK GDPR“), des California Consumer Privacy Act („CCPA“) und des California Privacy Rights Act („CPRA“), PIPEDA (Kanada), des australischen Privacy Act 1988, sowie weiterer vergleichbarer Datenschutzgesetze. |
| „Autorisierte Mitarbeiter“ | bezeichnet jede Person (einschließlich Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer oder Zeitarbeitskräfte), die befugt ist, personenbezogene Daten unter der Verantwortung von SIS zu verarbeiten. |
| „Personenbezogene Kundendaten“ |
bezeichnet alle personenbezogenen Daten, die SIS als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden gemäß der Vereinbarung verarbeitet. |
| „Antrag der betroffenen Person“ |
bezeichnet einen Antrag einer betroffenen Person auf Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten, wie sie durch die geltenden Datenschutzgesetze gewährt werden. |
| „Weisungen“ |
bezeichnet die schriftlichen Anweisungen des Kunden an SIS, in denen SIS angewiesen wird, die personenbezogenen Daten gemäß der Vereinbarung und dieser DPA zu verarbeiten, und zwar durch die Nutzung der Merkmale und Funktionen der von SIS gemäß der Vereinbarung bereitgestellten Produkte durch den Kunden oder wie anderweitig von den bevollmächtigten Unterzeichnern beider Parteien schriftlich vereinbart. |
| „Datenschutzverletzung“ |
bezeichnet eine Sicherheitsverletzung, die zur unbeabsichtigten oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten führt. |
| „Produkte“ |
bezeichnet die vom Kunden gemäß der Vereinbarung erworbenen Produkte. |
| „Sensible Daten“ |
bedeutet (a) Sozialversicherungsnummer, Passnummer, Führerscheinnummer oder ähnliche Identifikationsnummern; (b) Zahlungskartennummern; (c) Informationen zu Beschäftigung, Finanzen, Genetik, Biometrie oder Gesundheit; (d) Informationen zu Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Mitgliedschaft in Vereinigungen oder Gewerkschaften oder Sexualität; (e) Kontopasswörter; oder (f) andere Informationen, die unter die Definition von „besonderen Datenkategorien“ gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen fallen. |
| „Standardvertragsklauseln“ oder („SCCs“ oder „Klauseln“) |
bedeutet (i) die von der Europäischen Kommission am 4. Juni 2021 veröffentlichten Standardvertragsklauseln für internationale Übermittlungen, die die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem europäischen Raum in Drittländer regeln und von der Europäischen Kommission und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten („EDÖB“) in Bezug auf Datenübermittlungen in Drittländer angenommen wurden (zusammenfassend „EU-SCCs“); (ii) den vom britischen Information Commissioner's Office („UK ICO“) verabschiedeten Zusatz zur internationalen Datenübermittlung („UK Transfer Addendum“) für Datenübermittlungen aus dem Vereinigten Königreich in Drittländer; oder (iii) ähnliche Klauseln einer Datenschutzbehörde in Bezug auf Datenübermittlungen in Drittländer; oder (iv) Nachfolgeklauseln zu (i) – (iii).
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| “Unterauftragsverarbeiter” | bezeichnet jede Person oder Organisation, einschließlich der verbundenen Unternehmen von SIS, die von SIS oder im Namen von SIS im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung beauftragt wurde. |
| “Drittland” | bezeichnet Länder, die, sofern dies durch geltende Datenschutzgesetze geregelt ist, keine Angemessenheitsentscheidung einer zuständigen Behörde in Bezug auf Datenübermittlungen erhalten haben, darunter Aufsichtsbehörden wie die Europäische Kommission, die britische ICO oder die Schweizer FDPIC. |
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In dieser DPA haben die folgenden Begriffe (und alle im Wesentlichen ähnlichen Begriffe, wie sie in den geltenden Datenschutzgesetzen definiert sind) die Bedeutungen und sind anderweitig in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen auszulegen: „Unternehmen“, „Datenverantwortlicher“, „Datenverarbeiter“, „betroffene Person“, „Verkauf“, „Dienstleister“, „Weitergabe“, „Aufsichtsbehörde“, „Verarbeitung“ und „Übertragung“ . |
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Benachrichtigungspflichten hinsichtlich der Anweisungen des Kunden. SIS wird den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigen, ohne zur Rechtsberatung verpflichtet zu sein, sofern dies nicht durch geltende Datenschutzgesetze untersagt ist, wenn SIS Kenntnis davon erlangt oder Grund zu der Annahme hat, dass eine Datenverarbeitungsanweisung des Kunden gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt.
Nach Abschluss der Bereitstellung der Produkte wird SIS die personenbezogenen Daten gemäß der Vereinbarung oder der anwendbaren Leistungsdokumentation zurückgeben oder löschen oder dem Kunden die Möglichkeit geben, diese personenbezogenen Daten direkt über die vom Service bereitgestellten Tools oder Funktionen zu löschen. Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht: (a) wenn die Löschung nach geltendem Recht (einschließlich der anwendbaren Datenschutzgesetze) oder auf Anordnung einer staatlichen oder regulatorischen Behörde nicht zulässig ist; (b) wenn SIS die personenbezogenen Daten für interne Aufzeichnungen und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen aufbewahrt (c) wenn die zum Zeitpunkt geltenden Datensicherungs- oder Aufbewahrungssysteme von SIS personenbezogene Daten speichern, vorausgesetzt, dass diese Daten weiterhin gemäß den in der Vereinbarung und dieser DPA beschriebenen Maßnahmen geschützt bleiben.
Der Kunde erteilt SIS hiermit eine allgemeine schriftliche Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung (einschließlich der Übermittlung) personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Produkten gemäß diesem Abschnitt 4 zu beauftragen.
Erhebt der Kunde keinen Widerspruch gegen die Beauftragung eines Dritten gemäß Abschnitt 4.2, gilt dieser Dritte für die Zwecke dieser DPA als Unterauftragsverarbeiter.
SIS stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter vertraglichen Verpflichtungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt, die im Wesentlichen den Verpflichtungen entsprechen, denen SIS gemäß dieser DPA unterliegt.
SIS haftet gegenüber dem Kunden für jede Verletzung dieser DPA, die durch Handlungen oder Unterlassungen eines Unterauftragsverarbeiters verursacht wird.
Sofern der Kunde und SIS die in Abschnitt 6 (Übermittlung personenbezogener Daten) beschriebenen Standardvertragsklauseln abgeschlossen haben, stellen die vorstehenden Genehmigungen die vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden zur Unterbeauftragung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch SIS dar, sofern eine solche Einwilligung nach den Standardvertragsklauseln erforderlich ist.
SIS wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren und aufrechterhalten, die darauf ausgelegt sind, (i) ein dem Risiko der Verarbeitung personenbezogener Daten angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und (ii) die personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Zerstörung, unbefugter Nutzung, Veränderung oder Offenlegung zu schützen. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen umfassen mindestens Maßnahmen, die den in Anhang B dieser DPA festgelegten Maßnahmen entsprechen oder diese übertreffen.
Auf Verlangen des Kunden und höchstens einmal pro Kalenderjahr stellt SIS dem Kunden Kopien aller einschlägigen Prüfberichte, Zertifizierungen und/oder sonstigen Unterlagen zur Verfügung, die die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze durch SIS in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung belegen. Diese Unterlagen stehen zur Einsicht unter https://trust.signinsolutions.com zur Verfügung. Nur sofern und soweit (i) dies nach den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist und (ii) die vorgenannten Prüfberichte oder Zertifizierungen nicht ausreichen, um die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze durch SIS in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach dieser Datenschutzvereinbarung nachzuweisen, stellt SIS dem Kunden zusätzliche Informationen zur Verfügung, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Verpflichtungen nachzuweisen, und ermöglicht bzw. unterstützt Audits, einschließlich einvernehmlich vereinbarter und koordinierter Prüfungen derjenigen Datenverarbeitungseinrichtungen, die sich unter der Kontrolle von SIS befinden, und die vom Kunden oder einem von SIS und dem Kunden einvernehmlich benannten Prüfer durchgeführt werden.
Datenexporteur:
Name, Anschrift und Kontaktinformationen:
Wie in der Vereinbarung vorgesehen.
Tätigkeiten im Zusammenhang mit den gemäß den Klauseln übermittelten Daten:
Erhalt der Produkte gemäß dem Vertrag.
Unterschrift und Datum:
Wie im Vertrag angegeben.
Datenimporteur:
Name:
Sign In Solutions Inc.
Anschrift:
150 2nd Ave N, Suite 1540 St. Petersburg, FL 33701 USA
Tätigkeiten im Zusammenhang mit den gemäß den Klauseln übermittelten Daten:
Bereitstellung, Wartung und Sicherung der Produkte.
Unterschrift und Datum:
Wie im Vertrag angegeben.
Kategorien von personenbezogenen Daten des Kunden: Der Kunde kann bestimmte personenbezogene Daten an SIS hochladen, übermitteln oder auf andere Weise bereitstellen, deren Umfang in der Regel vom Kunden nach eigenem Ermessen festgelegt und kontrolliert wird und die folgende Arten von personenbezogenen Daten umfassen können:
SIS verpflichtet sich:
Bereitstellung eines Niveaus an technischen und organisatorischen Maßnahmen (einschließlich angemessener Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen in Bezug auf die Kategorien oder die Art der Kundendaten), das geeignet ist, vor dem Schaden zu schützen, der sich aus einer Verletzung des Datenschutzes ergeben könnte; dazu gehören unter anderem:
1. Governance-, Risiko- und Compliance-Kontrollen
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Sign In Solutions Produkte: Enterprise Visitor Management; Compliance; Workspace |
SOC2 Typ II (C.4: Datenschutz, Sicherheit, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit) Bescheinigungsbericht SOC2 Typ II: US CCPA + EU DSGVO Bescheinigungsbericht ISO27001 ISMS-akkreditierte Zertifizierung |
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Sign In App Produkte: App Visitor Management and SwipedOn |
SOC2 Typ II (C.1: Nur Sicherheit) Bescheinigungsbericht ISO27001 ISMS-akkreditierte Zertifizierung |
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Sign In App Sub-Produkte: Scheduling; Central Record |
ISO27001 ISMS-akkreditierte Zertifizierung |
3. Cybersicherheitskontrollen
4. Sicherheitskontrollen für die Infrastruktur
5. Anwendungssicherheitskontrollen
6. Netzwerksicherheitskontrollen
Die Parteien vereinbaren, dass personenbezogene Daten, die zwischen den Parteien und von den Parteien in Drittländer übermittelt werden, den Standardvertragsklauseln unterliegen, soweit diese anwendbar sind und wie in der DPA näher ausgeführt.
In Bezug auf die Verarbeitung anwendbarer personenbezogener Daten:
Soweit für die Übermittlung von Daten in ein Drittland zusätzliche angemessene Schutzmaßnahmen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich sind, die die Standardvertragsklauseln oder ähnliche Grundsätze anerkennen, oder soweit die Standardvertragsklauseln gemäß diesen Gesetzen ersetzt oder aufgehoben werden oder nicht anerkannt werden, vereinbaren die Parteien, diese unverzüglich umzusetzen oder eine andere akzeptable Methode für die Übermittlung dieser Daten zu verwenden und diesen Anhang C unverzüglich entsprechend zu ändern, um diesen Anforderungen nachzukommen.
KONFLIKTE
Wenn die Bestimmungen der Vereinbarung oder der DPA im Widerspruch zu den Standardvertragsklauseln stehen, haben die Bestimmungen der Standardvertragsklauseln Vorrang.
Mit dem Abschluss der DPA gelten die Parteien als Unterzeichner der geltenden Standardvertragsklauseln.
| Sign In App Ltd, eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz in 4 Waterside Way, Northampton, England, NN4 7XD, Handelsregisternummer: 08516772 |
| Sign In App SL, ein nach spanischem Recht gegründetes Unternehmen mit Sitz in PS De La Castellana 40, 8 28046 Madrid, Spanien, mit der Steuernummer NIF: B02651354 |
| Sign In App Inc., ein in Delaware eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 16192 Coastal Highway, Lewes, Delaware 19958-9776 |
| Sign In Solutions Inc., ein in Delaware eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 150 2nd Ave N, Ste 1540, St. Petersburg, FL 33701 |
| Sign In Enterprise Inc., ein nach dem Recht der Provinz British Columbia gegründetes Unternehmen mit Sitz in 150 2nd Ave N, Ste 1540, St. Petersburg, FL 33701, und seine hundertprozentige Tochtergesellschaft Traction Guest Corp. |
| Sign In Compliance Inc., ein in Delaware eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 150 2nd Ave N, Ste 1540, St. Petersburg, FL 33701 |
| Sign In Workspace ApS, ein nach dänischem Recht gegründetes Unternehmen mit Sitz in Firskovvej 18a, 2800 Lyngby, Dänemark |
| SwipedOn Ltd, ein nach neuseeländischem Recht gegründetes Unternehmen mit Sitz in 1/115 The Strand, Tauranga 3110, Neuseeland, und der Handelsregisternummer 655878. |
Dieser Anhang zur DSGVO und britischen DSGVO (dieser „Anhang zur DSGVO und britischen DSGVO“) ergänzt das DPA oder die Vereinbarung zwischen den Parteien, die die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Dieser Anhang zur DSGVO und britischen DSGVO gilt, wenn die DSGVO oder britische DSGVO für die Interaktion der Software und Dienste von SIS mit den entsprechenden personenbezogenen Daten gilt. Sofern in diesem Anhang zur DSGVO und britischen DSGVO nicht anders definiert, werden alle großgeschriebenen Begriffe durch das DPA oder die Vereinbarung definiert.
Diese SIS-CCPA-Bedingungen („CCPA-Bedingungen“) ergänzen die DPA und andere Vereinbarungen zwischen den Parteien, wenn der California Consumer Privacy Act von 2018 („CCPA“) oder der California Privacy Rights Act von 2020 („CPRA“) für den Zugriff, die Nutzung oder sonstige Verarbeitung von „personenbezogenen Daten“ (wie in CCPA oder CPRA definiert und angewendet) durch die Parteien gilt. Sofern in diesen CCPA-Bedingungen nicht anders definiert, werden alle großgeschriebenen Begriffe durch die DPA oder die Vereinbarung definiert.
Die Parteien vereinbaren und bestätigen jeweils, dass sie in Bezug auf personenbezogene Daten, die sie von der anderen Partei unter Umständen erhalten, unter denen die empfangende Partei als Dienstleister auftritt und die sich noch nicht im Besitz dieser empfangenden Partei befinden, als Dienstleister agieren und Folgendes unterlassen werden: (a) personenbezogene Daten zu speichern, zu verwenden oder offenzulegen, außer wie in einer Vereinbarung zwischen den Parteien und gemäß dem CCPA oder CPRA zulässig, oder (b) personenbezogene Daten zu verkaufen oder weiterzugeben.
Diese CCPA-Bedingungen schränken keine anderen Datenschutzverpflichtungen ein, die eine der Parteien im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Parteien eingegangen ist, und führen auch nicht zu einer Einschränkung dieser Verpflichtungen.
Zuletzt aktualisiert: 23. August 2025.
Jason Mordeno, Global Privacy and Data Protection Officer