Produktbedingungen (Miete)

Diese Hardware-Mietbedingungen (dieser “Mietzusatz”) gelten für die Anmietung aller Geräte von Sign In App (“SIA”) durch Kunden zur Verwendung in Verbindung mit den Produkten. Der Mietzusatz ergänzt den Vertrag zwischen dem Kunden und SIA und wird durch Verweis in diesen aufgenommen und zu einem Teil des Vertrags gemacht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Mietzusatz und dem Vertrag gelten die Bestimmungen des Vertrags, es sei denn, dieser Mietzusatz besagt ausdrücklich, dass die Bestimmungen des Mietzusatzes maßgeblich sind.

  1. Begriffsbestimmungen und Auslegung

    In diesem Mietzusatz haben die angegebenen Begriffe die folgende Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert. Alle in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe, die hier verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen im Vertrag zugeschrieben wird

    "Lieferdatum"
    bedeutet das Datum der Lieferung der Ausrüstung an den Kunden;
    "Lieferadresse"
    bezeichnet die Adresse, die der Kunde im Bestellformular für die Lieferung der Ausrüstung angegeben hat;
    "Ausrüstung"
    bezeichnet die im Bestellformular beschriebene Hardware oder Artikel (einschließlich deren Ersatz oder Erneuerung, Ergänzungen und Substitutionen);
    "Bestellformular"
    bezeichnet das vom Kunden an SIA übermittelte Bestellformular für die Ausrüstung;
    "Rückgabedatum"
    mist der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) der Tag nach dem letzten Tag des Mietzeitraums oder (ii) ein anderes, zwischen den Parteien vereinbartes Datum;
    "Mietzeitraum"
    bezeichnet die im Bestellformular angegebene Mietdauer der Ausrüstung, die drei (3) Jahre beträgt, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist;
    "Mietkosten"
    bezeichnet die vom Kunden für die Miete der Ausrüstung zu zahlenden Beträge, wie sie im Bestellformular angegeben sind;
  2. ANWENDUNG

    Dieser Mietzusatz regelt die Anmietung von Ausrüstung durch den Kunden, wie im Bestellformular beschrieben. Eine Bestellung von Ausrüstung ist nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien in einem Bestellformular vereinbart und angenommen wurde.

  3. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

    1. Dieser Mietzusatz bleibt für die Dauer des Mietzeitraums in Kraft. Der Mietzeitraum verlängert sich automatisch um die gleiche Dauer wie der unmittelbar vorangegangene Mietzeitraum, es sei denn, eine der Parteien teilt mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf des aktuellen Mietzeitraums schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
    2. SIA kann diesen Mietzusatz und alle dazugehörigen Bestellformulare durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde eine oder mehrere Bedingungen dieses Mietzusatzes nicht einhält.
  4. LIEFERUNG

    1. SIA liefert die Ausrüstung an die im Bestellformular angegebene oder anderweitig zwischen den Parteien schriftlich vereinbarte Lieferadresse. SIA wird sich nach besten Kräften und in angemessener Weise bemühen, die rechtzeitige Lieferung sicherzustellen, haftet jedoch nicht für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung.
    2. Der Kunde oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter muss zum Zeitpunkt der Lieferung an der Lieferadresse anwesend sein, um den Erhalt der Lieferung zu bestätigen. Sollte der Kunde die Bestimmungen dieser Klausel nicht einhalten, wird davon ausgegangen, dass er die Lieferung der Ausrüstung akzeptiert und die Verantwortung dafür übernommen hat.
  5. MIETÄNDERUNGEN

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellformular angegebenen Mietgebühren zu zahlen. Alle Mietgebühren sind in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrages oder wie anderweitig im Bestellformular vereinbart zu bezahlen.
    2. Alle Mietgebühren verstehen sich ausschließlich der geltenden Bundes-, Landes-, Provinz-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungssteuern, sowie der harmonisierten Steuern und der Grundsteuer. Sollten zusätzliche Steuern oder behördliche Abgaben für die Anmietung der Geräte durch den Kunden eingeführt oder erhoben werden, behält sich SIA das Recht vor, die Mietpreise an solche Änderungen der Steuern und/oder behördlichen Abgaben anzupassen.
    3. Der Kunde ist für die Abwicklung der Zollabfertigung und die Zahlung aller Einfuhrzölle und Steuern verantwortlich, die bei der Lieferung des Geräts anfallen.
    4. SIA behält sich das Recht vor, den Mietpreis zu erhöhen, wenn der Kunde eine Änderung der Liefertermine, -mengen oder -spezifikationen wünscht, eine vom Kunden verursachte Verzögerung eintritt oder der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Mietzusatz nicht erfüllt.
  6. SOFTWARE

    1. Das Eigentum und die geistigen Eigentumsrechte an jeglicher Software, die mit der Ausrüstung oder als Teil der Ausrüstung geliefert wird, einschließlich der Programme und der Dokumentation (“die Software”), verbleiben bei dem jeweiligen Eigentümer der Software. Der Kunde erwirbt zu keinem Zeitpunkt ein Eigentumsrecht an dieser Software.
    2. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die Software nur für die Dauer des Mietzeitraums zu nutzen. Mit der Entgegennahme des Geräts akzeptiert der Kunde die Lizenzbedingungen für die gelieferte Software, und der Kunde stellt SIA von jeglicher Haftung, von Schäden, Kosten oder Ausgaben frei, die ihr im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen durch den Kunden entstehen.
  7. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

    1. Der Kunde verpflichtet sich hiermit und erklärt sich wie folgt:
      1. tdie Ausrüstung sofort bei der Lieferung zu überprüfen und SIA innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung telefonisch zu benachrichtigen, wenn die Ausrüstung fehlerhaft oder beschädigt ist. Unterbleibt eine solche Mitteilung, so gilt die Ausrüstung als vollständig, in gutem Zustand und für den Zweck geeignet, für den sie vom Kunden benötigt wird;
      2. die Ausrüstung ordnungsgemäß und mit aller angemessenen Sorgfalt zu benutzen und die Ausrüstung in Übereinstimmung mit den für sie ausgestellten Anweisungen zu betreiben;
      3. die Ausrüstung nicht für einen Zweck zu verwenden, für den sie nicht konstruiert oder bestimmt ist, und nicht in sie einzugreifen oder sie zu manipulieren oder dies einer anderen Person zu gestatten, es sei denn, SIA hat dem vorher schriftlich zugestimmt;
      4. dass die Ausrüstung zu jeder Zeit Eigentum von SIA bleibt, es sei denn, sie wird aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung an den Kunden verkauft; und
      5. die Ausrüstung oder den Nutzen aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten, abzutreten, zu verpfänden, zu verlehnen, unterzuvermieten oder zu übertragen.
  8. RISIKO DES VERLUSTS ODER DER BESCHÄDIGUNG

    1. Der Verlust oder die Beschädigung der Ausrüstung entbindet nicht von der Erfüllung des gemäß diesem Mietzusatz geschlossenen Vertrages und hat keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden im Rahmen dieses Vertrages. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ausrüstung geht zu Lasten des Kunden und verbleibt bei ihm, bis die Ausrüstung an SIA zurückgegeben wird.
    2. Wenn die Ausrüstung durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden zu einem totalen oder faktischen Totalverlust wird oder anderweitig verloren geht oder gestohlen wird, während sie sich in der Kontrolle oder im Besitz des Kunden befindet, zahlt der Kunde SIA auf Verlangen einen Betrag, der dem aktuellen Listenpreis des Herstellers für Waren entspricht, die zu diesem Zeitpunkt dieselbe oder die nächstmögliche Entsprechung der Ausrüstung sind.
  9. FEHLFUNKTION DER AUSRÜSTUNG

    1. Im Falle einer Fehlfunktion der Ausrüstung (aus anderen Gründen als Missbrauch, Unfall oder böswillige Beschädigung) repariert oder ersetzt SIA die defekte Ausrüstung ohne zusätzliche Kosten für den Kunden (mit Ausnahme der Versandkosten, für die der Kunde verantwortlich ist). SIA ist nicht verantwortlich für Schäden oder Fehlfunktionen, die durch Unfall, böswillige Beschädigung oder Missbrauch der Ausrüstung verursacht werden, und SIA behält sich das Recht vor, diesen Mietzusatz und alle entsprechenden Bestellformulare in einem solchen Fall zu kündigen.
  10. HAFTUNG

    1. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass SIA nicht der ursprüngliche Hersteller oder Lieferant der Ausrüstung ist und dass die Ausrüstung vom Kunden als für seinen Zweck geeignet ausgewählt wurde. Der Kunde stimmt dementsprechend zu und erkennt an, dass alle Bedingungen, Garantien oder Zusicherungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend oder gesetzlich oder anderweitig in Bezug auf die Ausrüstung oder ihre Eignung für einen bestimmten Zweck hiermit ausdrücklich und im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen werden;
    2. Die Gesamthaftung von SIA gegenüber dem Kunden in Bezug auf Verluste oder Schäden, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, die sich aus der Nutzung der Ausrüstung ergeben, ist auf den Gesamtbetrag der vom Kunden an SIA gezahlten oder zu zahlenden Mietgebühren in Bezug auf die Ausrüstung während des Mietzeitraums, in dem die Benachrichtigung von SIA über den betreffenden Anspruch eingegangen ist, beschränkt und darf diesen unter keinen Umständen übersteigen.
    3. SIA haftet unter keinen Umständen, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für Folgeschäden oder indirekte Verluste oder Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verlust oder Beschädigung von Computerprogrammen oder Daten, Gewinnverlust, Verlust von Firmenwert, Verlust von Einnahmen, Verlust von erwarteten Vorteilen, Geschäftsunterbrechung, Managementzeit oder Haftung gegenüber Dritten.
  11. RÜCKGABE DER AUSRÜSTUNG

    1. Der Kunde ist für die Rückgabe der Geräte (zusammen mit dem Verpackungsmaterial und den Versandkosten) an eine von SIA angegebene Adresse verantwortlich, und zwar auf sein eigenes Risiko am oder vor dem Rückgabedatum, und die Geräte müssen unbelastet und in gutem Zustand und funktionsfähig (außer normalem Verschleiß) zurückgegeben werden.
    2. SIA wird den Kunden über alle nicht zurückgegebenen Gegenstände, einschließlich Kabel, Handbücher und anderes Zubehör, informieren. Alle Artikel, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach einer solchen Benachrichtigung zurückgegeben werden, werden zum aktuellen Listenpreis des Herstellers für Waren in Rechnung gestellt, die zum Zeitpunkt der Rückgabe die gleichen oder die nächstgelegenen Äquivalente zu diesen Artikeln sind.
    3. Wird die Ausrüstung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf des Mietzeitraums zurückgegeben, gilt die gesamte Ausrüstung, die nicht bei SIA eingegangen ist, als verloren und dem Kunden werden die vollen Wiederbeschaffungskosten für die nicht zurückgegebene Ausrüstung in Rechnung gestellt.
    4. DER KUNDE MUSS VOR DER RÜCKGABE DER AUSRÜSTUNG AN SIA (I) ALLE DATEN VON DER AUSRÜSTUNG ENTFERNEN UND EINEN WERKSRESET DER AUSRÜSTUNG DURCHFÜHREN; UND (II) EINE SCHRIFTLICHE BESTÄTIGUNG VORLEGEN, DASS ALLE DATEN SO ENTFERNT WURDEN, DASS SIE VON SIA NICHT WIEDERHERGESTELLT WERDEN KÖNNEN.