Diese DPA ist Teil der Vereinbarung, die zwischen Sign In App ("Sign In Solutions" oder "SIS") und Ihnen (dem "Kunden") am Tag des Inkrafttretens (wie in der Vereinbarung definiert) geschlossen wurde. "Sign In Solutions" bezeichnet das Unternehmen, mit dem Sie die Vereinbarung geschlossen haben, und "wir" oder "uns" bezeichnet Sign In Solutions, und alle Verweise auf die Vereinbarung schließen diese DPA (einschließlich der Standardvertragsklauseln, wie unten definiert) ein.
Alle großgeschriebenen Begriffe, die in dieser DPA nicht definiert sind, haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung. Diese DPA gilt, wenn und nur insoweit SIS Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, die durch die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften geschützt sind, die auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser DPA anwendbar sind. Die Unterzeichnung der Vereinbarung durch SIS und den Kunden gilt als Unterzeichnung, Annahme und Zustimmung zu dieser DPA und den darin enthaltenen Standardvertragsklauseln.
“Vertrag” | bezeichnet die schriftliche oder elektronische Vereinbarung zwischen dem Kunden und SIS über die Bereitstellung von Produkten durch SIS an den Kunden. |
“Verbundene Unternehmen” | bezeichnet in Bezug auf die SIS diejenigen Unternehmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der SIS stehen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der SIS stehen oder die mit der SIS in einem gemeinsamen Eigentum oder unter gemeinsamer Kontrolle stehen (siehe auch https://signinapp.com/terms/affiliated-companies/ |
“Anwendbare Datenschutzgesetze” | bezeichnet alle Datenschutz-, Sicherheits- oder Schutzgesetze oder -verordnungen, soweit sie auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser DSGVO anwendbar sind, einschließlich aller verbindlichen Gesetze oder Verordnungen zur Ratifizierung, Umsetzung, Verabschiedung, Ergänzung oder Ersetzung der vorstehenden Bestimmungen; in jedem Fall in dem jeweils geltenden Umfang und in der jeweils aktualisierten, geänderten oder ersetzten Fassung. |
“Autorisiertes Personal” | ist eine Person (insbesondere ein Angestellter, Zeit- oder Leiharbeitnehmer), die befugt ist, personenbezogene Daten im Auftrag von SIS zu verarbeiten. |
“Antrag der betroffenen Person” | bezeichnet einen Antrag einer betroffenen Person auf Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten, wie sie durch die geltenden Datenschutzgesetze gewährt werden. |
“Anweisungen” | bezeichnet die schriftlichen Anweisungen des Kunden an SIS, die SIS anweisen, die personenbezogenen Daten gemäß dem Vertrag, dieser DPA, durch die Nutzung der Merkmale und Funktionen der von SIS gemäß dem Vertrag bereitgestellten Produkte durch den Kunden oder wie anderweitig von bevollmächtigten Unterzeichnern beider Parteien schriftlich vereinbart zu verarbeiten. |
“Persönliche Daten des Kunden” | bezeichnet alle personenbezogenen Daten, die SIS im Namen des Kunden als Auftragsverarbeiter gemäß der Vereinbarung verarbeitet und wie in dieser DSGVO näher beschrieben. |
“Verletzung personenbezogener Daten” | bezeichnet eine Verletzung der Sicherheit, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Weitergabe oder zum Zugriff auf personenbezogene Daten führt, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der SIS befinden (auch wenn sie von der SIS übermittelt oder gespeichert werden). |
“Sensible Daten” | bedeutet (a) Sozialversicherungsnummer, Reisepassnummer, Führerscheinnummer oder eine ähnliche Kennung; (b) Zahlungskartennummer; (c) Beschäftigungs-, Finanz-, genetische, biometrische oder Gesundheitsdaten; (d) Informationen über Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Sexualleben; (e) Kontopasswörter; oder (f) andere Informationen, die unter die Definition von "besonderen Datenkategorien" gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen fallen. |
“Produkte” | bezeichnet die vom Kunden im Rahmen des Vertrags erworbenen Produkte. |
“Standardvertragsklauseln" oder ("SCCs" oder "Klauseln")”) | bezeichnet (i) die von der Europäischen Kommission am 4. Juni 2021 veröffentlichten Standardvertragsklauseln für internationale Übermittlungen, die die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in Drittländer regeln, wie sie von der Europäischen Kommission und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ("EDÖB") in Bezug auf Datenübermittlungen in Drittländer angenommen wurden (zusammen "EU-SCCs"); (ii) das Addendum zum internationalen Datentransfer ("UK Transfer Addendum"), das vom UK Information Commissioner's Office ("UK ICO") für Datenübermittlungen aus dem Vereinigten Königreich in Drittländer angenommen wurde; oder (iii) alle ähnlichen Klauseln einer Datenschutzbehörde in Bezug auf Datenübermittlungen in Drittländer; oder (iv) alle Nachfolgeklauseln zu (i) - (iii). |
“Unterauftragsverarbeiter” | bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, einschließlich der mit der SIS verbundenen Unternehmen, die von der SIS oder in deren Namen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag beauftragt wird. |
“Drittland” | bezeichnet Länder, die, sofern sie durch die anwendbaren Datenschutzgesetze geregelt sind, keinen Angemessenheitsbeschluss einer anwendbaren Behörde in Bezug auf Datenübertragungen erhalten haben, einschließlich Aufsichtsbehörden wie die Europäische Kommission, die britische ICO oder der Schweizer EDÖB. |
In dieser DPA haben die folgenden Begriffe (und alle im Wesentlichen ähnlichen Begriffe, wie sie in den anwendbaren Datenschutzgesetzen definiert sind) die Bedeutung und sind im Übrigen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen auszulegen: "Geschäft", "Datenverantwortlicher", "Datenverarbeiter", "Betroffene Person”, "Verkauf", "Dienstleistungsanbieter", "Teilen", "Aufsichtsbehörde", "Verarbeitung(en)" und "Übertragung". |
Datenexporteur:
Name, Anschrift und Kontaktinformationen:
Wie in der Vereinbarung vorgesehen.
Tätigkeiten, die für die gemäß den Klauseln übermittelten Daten relevant sind:
Erhalt der Produkte im Rahmen der Vereinbarung.
Unterschrift und Datum:
Wie in der Vereinbarung vorgesehen.
Datenimporteur:
Name: Sign In Solutions Inc.
Adresse:
150 2nd Ave N, Suite 1540 St. Petersburg FL, USA 33701
Jason Mordeno: Globaler Datenschutzbeauftragterprivacy@signinsolutions.com
Tätigkeiten, die für die gemäß den Klauseln übermittelten Daten relevant sind:
Die Bereitstellung, Wartung und Sicherung der Produkte
Unterschrift und Datum:
Wie in der Vereinbarung vorgesehen.
Kategorien von personenbezogenen Daten des Kunden: Der Kunde kann bestimmte personenbezogene Daten hochladen, übermitteln oder anderweitig an SIS bereitstellen, deren Umfang in der Regel vom Kunden nach eigenem Ermessen bestimmt und kontrolliert wird und die folgende Arten personenbezogener Daten umfassen können:
SIS muss:
Die Parteien vereinbaren, dass personenbezogene Daten, die zwischen den Parteien und von diesen in Drittländer übermittelt werden, den Standardvertragsklauseln unterliegen, soweit diese anwendbar sind und wie sie in der DPA näher erläutert werden.
Bezug auf die Verarbeitung der anwendbaren personenbezogenen Daten:
Soweit für den Export von Daten in ein Drittland zusätzliche angemessene Garantien gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen, die die Standardvertragsklauseln oder ähnliche Grundsätze anerkennen, erforderlich sind, oder soweit die Standardvertragsklauseln durch ein solches Gesetz ersetzt werden oder nicht anerkannt werden, vereinbaren die Parteien, diese entweder unverzüglich umzusetzen oder eine andere annehmbare Methode für die Übermittlung solcher Daten zu verwenden und diesen Anhang C unverzüglich zu ändern, um diesen Anforderungen zu entsprechen.
Sollten die Bestimmungen der Vereinbarung oder des DPA im Widerspruch zu den Standardvertragsklauseln stehen, haben die Bestimmungen der Standardvertragsklauseln Vorrang.
Mit dem Abschluss der DPA unterzeichnen die Parteien die geltenden Standardvertragsklauseln.